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Schwerpunkt Erben und Schenken

Richtig erben & schenken

Bewertung, Freibeträge und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Erbschaften, Schenkungen und Vermögensübertragungen — damit eine Vermögensübertragung vollständig vorbereitet und fristgerecht abgewickelt wird.

Illustration zum Schwerpunkt Erben und Schenken

Erbschaften und Schenkungen gehören zu den Bereichen, in denen Bewertung, Freibeträge und Fristen exakt abgestimmt sein müssen. Wir unterstützen Sie dabei, Vermögen rechtssicher und steuerlich sinnvoll zu übertragen — und zeigen, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Ein wesentlicher Bestandteil ist die korrekte Bewertung des übergehenden Vermögens sowie die Erstellung der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung.

Wussten Sie schon?

„Freibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden.“

Bei Schenkungen an Kinder, Enkel oder Ehepartner spielt der Zeitpunkt eine große Rolle. Werden Übertragungen frühzeitig geplant oder auf mehrere Schritte verteilt, können Freibeträge mehrfach wirken — insbesondere bei Immobilien oder größerem Vermögen.

Unsere Aufgaben

Was Leps & Kunz im Bereich Erbschaft- und Schenkungsteuer übernimmt

Bewertung von Vermögen

Wir prüfen, wie Immobilien, Bankkonten, Beteiligungen, Wertpapiere oder gemeinsames Familienvermögen steuerlich bewertet werden — auf Grundlage des Bewertungsgesetzes, ergänzt durch Gutachten, wenn sie sinnvoll oder vorteilhaft sind.

Freibeträge & Gestaltungsmöglichkeiten

Wir prüfen, welche Freibeträge zum Einsatz kommen, wie frühere Schenkungen berücksichtigt werden und ob eine Übertragung zu Lebzeiten steuerliche Vorteile bringt. Nießbrauch, Schulden und stufenweise Übertragungen fließen in die Bewertung ein.

Erbschaft- & Schenkungsteuererklärungen

Die korrekte und vollständige Erklärung erfordert die Einordnung sämtlicher Vermögenswerte — von Immobilien bis zu Kontoguthaben und Beteiligungen. Wir bereiten alle Informationen strukturiert auf und sorgen für die fristgerechte Übermittlung an das Finanzamt.

Abstimmung mit allen Beteiligten

In vielen Fällen wirken Notariate, Banken, Gutachter oder mehrere Angehörige mit. Wir koordinieren den Ablauf, damit Unterlagen vollständig zusammenkommen — ohne Mehrfachabstimmungen oder unnötige Schleifen.

Früh prüfen lohnt sich

Eine frühe Prüfung verhindert Fehler, die später nur schwer korrigierbar sind. Ob sich eine Schenkung zu Lebzeiten lohnt, hängt stark von Ihrer Vermögensstruktur ab: Wie hoch sind die Vermögenswerte, welche früheren Schenkungen werden angerechnet, und sind Immobilien betroffen? Diese Fragen lassen sich im Gespräch oft schnell klären — deutlich bevor formelle Schritte notwendig werden.

  • Freibeträge berechnen — inklusive früherer Schenkungen der letzten zehn Jahre
  • Bewertung von Immobilien und anderem Vermögen nach dem Bewertungsgesetz
  • Unterlagen prüfen, bevor eine Übertragung geplant wird

Häufig gestellte Fragen zu Erbschaft und Schenkung

Welche Unterlagen benötigen Sie für die Erklärung?
Das hängt vollständig vom Einzelfall ab. Bei Immobilien brauchen wir in der Regel Grundbuchauszüge, Kaufpreisunterlagen oder ein Gutachten; bei Bankkonten reichen oft aktuelle Salden. Sie erhalten zu Beginn eine klare Liste, damit Sie nichts doppelt zusammentragen müssen.
Wie werden Immobilien oder anderes Vermögen bewertet?
Die Bewertung richtet sich nach dem Bewertungsgesetz. Häufig liegt der steuerliche Wert unter dem Marktpreis, manchmal ist ein Gutachten sinnvoll. Wir prüfen das im Einzelfall.
Was passiert, wenn innerhalb der letzten zehn Jahre schon Schenkungen erfolgt sind?
Dann beeinflussen sie den aktuellen Freibetrag. Leps & Kunz prüft das für Sie und berechnet den verbleibenden Spielraum.
Begleiten Sie auch komplexere Nachlässe?
Ja, regelmäßig. Fälle mit mehreren Immobilien, Beteiligungen, gemeinschaftlichem Vermögen oder Erbengemeinschaften gehören zu unserem Alltag. Wichtig ist nur, dass wir alle Unterlagen vollständig erhalten — den Rest strukturieren wir für Sie.

Vermögen geordnet übertragen

Wenn Sie Vermögen geordnet und steuerlich korrekt übertragen möchten

Ob einzelne Vermögenswerte oder ein kompletter Nachlass: Wir klären, was erforderlich ist, und übernehmen die steuerliche Abwicklung.